Seit 15.12.2012 hat Carsten Siegfried vom Landkreis Aurich die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde in der Physiotherapie ohne Bestallung.
Es ist ihm erlaubt, Patienten/innen im Rahmen der Physiotherapie direkt in seiner Praxis nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (Zulassung nach § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes) zu behandeln.
Für den Patienten bedeutet das, er muss nicht unbedingt den Arzt aufsuchen und sich ein Rezept ausstellen lassen, sondern er kommt mit seinen Beschwerden direkt in die Praxis. Nach einem genauen Befund/ Anamnese kann der Patient direkt und ohne Umwege behandelt werden.
In speziellen Fällen kann es aber auch möglich sein, dass der Patienten an einen Arzt verwiesen werden muss, um einen Befund genauer abklären zu lassen.
Willigt der Patient in eine Behandlung von Carsten Siegfried ein, bekommt er anschließend eine Rechnung, die sich nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker richtet.
Sollte der Patient bei seiner Krankenkasse bzw. bei einer Zusatzversicherung eine Übernahme der Kosten für Heilpraktiker haben, kann er diese Rechnung bei seiner Krankenkasse bzw. Versicherung einreichen.